FRANKFURT. Zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung fordert der Frankfurter FDP-Landtagsabgeordnete
Yanki Pürsün, die Debatte weg von reinen Platzzahlen und hin zur tatsächlichen Verlässlichkeit der Angebote in den einzelnen Stadtteilen zu führen.
„Frankfurt kann zu Recht darauf verweisen, dass stadtweit rechnerisch genügend Betreuungsplätze vorhanden sind. Bundesweit können nach Angaben des DGB nur sieben Prozent der Kommunen den Anspruch bereits vollständig erfüllen. Aber eine Durchschnittsquote sagt einer Familie im Riederwald wenig, wenn das Angebot vor der eigenen Haustür nicht ausreicht. Ein Rechtsanspruch, der sich nur im Stadtdurchschnitt erfüllt, ist für die betroffene Familie kein Anspruch, sondern eine Statistik.“
Presseberichten zufolge liegt die Versorgungsquote in einzelnen Frankfurter Stadtteilen erheblich unter dem städtischen Wert; berichtet wird zudem von Gruppen mit 27 bis 28 Kindern bei zwei Fachkräften, von Personalausfällen und fehlenden Rückzugsräumen. „Wenn diese Berichte zutreffen, ist das kein Randproblem. Es ist genau der Punkt, an dem sich ein Rechtsanspruch bewährt – oder eben nicht.“
Scharfe Kritik übt Pürsün an der Landesregierung. Zum neuen Schuljahr wurden 350 zusätzliche Stellen im Ganztag geschaffen, insgesamt stehen damit 5.730 Stellen zur Verfügung. „Das klingt zunächst nach viel. Auf rund 60.000 hessische Erstklässler mit Rechtsanspruch kommt damit rechnerisch eine zusätzliche Stelle auf gut 170 Kinder. Und beim baulichen Ausbau kommen 260 Millionen Euro vom Bund und 70 Millionen vom Land. Wer das als Kraftakt verkauft, hat einen sehr bescheidenen Maßstab.“
Pürsün verweist darauf, dass Schwarz-Rot den Ganztag zugleich als Auffangbecken für gestrichene Angebote nutze. „Erst wird das Schulfach Digitale Welt in den freiwilligen Ganztag verschoben und die Sonderzuweisung an Lehrerstellen gestrichen, jetzt soll derselbe Ganztag einen Rechtsanspruch tragen. Man kann nicht ein Gefäß immer weiter befüllen und gleichzeitig am Boden sparen. Die Landesregierung verwechselt seit Jahren Ankündigungen mit Ergebnissen.“
Auch die Stadt nimmt der Sozial- und Integrationspolitiker in die Pflicht: „Der Rechtsanspruch richtet sich an den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe. Die Stadt kann sich nicht hinter einer Gesamtquote verstecken, wenn einzelne Stadtteile weit zurückliegen. Und das Land kann sich nicht hinter der Stadt verstecken, wenn Personal und Räume fehlen. Im Pakt für den Ganztag tragen beide gemeinsam Verantwortung – im Moment nutzen beide das vor allem, um aufeinander zu zeigen.“
Pürsün fordert deshalb eine gemeinsame, stadtteilbezogene Auswertung nach den ersten Monaten: Wo treten Personalengpässe auf, wo fehlen Räume, wo fallen Angebote regelmäßig aus? Die Ergebnisse müssten den Ortsbeiräten und der Öffentlichkeit vorgelegt werden. „Dafür braucht es keine neue Bürokratie und keine neuen Erhebungen. Die Daten liegen bei Schulträger, Schulamt und Trägern längst vor. Sie müssen nur zusammengeführt und offengelegt werden. Wer sie nicht offenlegt, hat meist einen Grund dafür.“
„Der Rechtsanspruch soll Eltern echte Wahlfreiheit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben und Kindern unabhängig von ihrer Herkunft Chancen eröffnen. Beides scheitert nicht an einer Statistik, sondern daran, ob am Dienstagnachmittag jemand da ist. Ein guter Ganztag ist verlässliche Betreuung und gute Förderung – nicht die Erfüllung einer Quote.“
V.i.S.d.P:
Yanki Pürsün
